Die Führung von nationalen und internationalen Schiedsverfahren ist ein besonderer Schwerpunkt unserer beruflichen Tätigkeit. Zur Beilegung von Streitigkeiten, insbesondere im internationalen Kontext, bei komplexen Sachverhalten oder in sensiblen und vertraulichen Bereichen, sind Schiedsverfahren eine wichtige Alternative zu staatlichen Gerichtsverfahren. Als Parteivertreter setzen wir uns für die Interessen unserer Mandanten ein und begleiten sie in allen Phasen des Schiedsverfahrens. Alle Partner unseres Teams werden regelmäßig von Parteien und Schiedsinstitutionen als Schiedsrichter benannt und wissen auch aus der Sicht des Entscheiders, worauf es ankommt. Unser Team aus anerkannten, aufstrebenden Experten und Partnern mit langjähriger internationaler Erfahrung hat auf diesem Fachgebiet eine herausragende, über Deutschland weit hinausreichende Reputation gewonnen.
Wir beraten unsere Mandanten in allen rechtlichen Aspekten beim Kauf und Verkauf von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen, einschließlich internationaler Transaktionen. Bei letzteren greifen wir auf die durch viele Projekte bewährte Zusammenarbeit mit ausländischen Sozietäten zurück, die ausnahmslos zu den führenden Sozietäten in den jeweiligen Jurisdiktionen gehören. Wir unterstützen in Strukturierungsfragen vor der Transaktion, bei der Abwicklung und Durchführung der Due Diligence und in den sich daran anschließenden Vertragsverhandlungen. Das Management-Team begleiten wir in allen Fragen, die sich in der Transaktionsphase und danach stellen. Unsere eingespielten Teams garantieren eine zügige und effiziente Durchführung sowie eine enge Zusammenarbeit mit unseren Experten aus anderen Praxisbereichen (u.a. im Arbeitsrecht, gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht, Kartellrecht, öffentlichen Recht sowie bei Finanzierungen).
Wir betreuen und vertreten nationale und internationale Unternehmen auf allen arbeitsrechtlichen Gebieten, einschließlich der angrenzenden Fragen des Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrechts. Darüber hinaus beraten wir Vorstände, Geschäftsführer und Angestellte in dienst- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Ein weiterer Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei in diesem Zusammenhang ist das Sportrecht und die rechtliche Beratung von Sportvereinen und Sportlern. Wir optimieren oder gestalten auf die Bedürfnisse der Mandanten zugeschnittene Verträge oder Satzungen, beraten und vertreten diese in Verhandlungen und prozessualen Auseinandersetzungen.
Als eines unserer Kerngeschäfte betreiben wir die gesellschaftsrechtliche Beratung in allen Formen und Facetten und vertreten unsere Mandanten in allen Fragen der Strukturierung von Unternehmen. Zu unseren Mandanten zählen deshalb sowohl börsennotierte Aktiengesellschaften, als auch mittelständisch geprägte Unternehmen und familiengeführte Personengesellschaften. Wir analysieren und unterstützen die unternehmerischen Ziele unserer Mandanten und werden für unsere Prozessführung empfohlen.
Das Thema „Erben und Vererben“ ist von besonderer Komplexität, da mit dem Erbrecht Fragen benachbarter Rechtsgebiete, wie etwa des Gesellschafts-, Steuer- und Familienrechts, einhergehen. Bei allen Mandaten der privaten und betrieblichen Nachfolge planen wir unsere Schritte vorausschauend und setzen diese praxisorientiert um. Insbesondere komplexe Vermögensverhältnisse und die vollständige oder teilweise Übertragung von Familienunternehmen auf die nachfolgende Generation stellt mit seinen betriebswirtschaftlichen, unternehmensstrategischen oder auch psychologischen Aspekten eine besondere Herausforderung dar, bei der wir unsere Mandanten stets kompetent beraten.
Wir beraten in- und ausländische Kreditinstitute sowie Investmentgesellschaften in allen Fragen des Bank-, Bankaufsichts- und Kapitalmarktrechts. Allein in den letzten Jahren haben wir für Banken über 1.500 Klageverfahren durchgeführt, insbesondere zur Abwehr von Schadensersatzklagen von Verbrauchern. Die Branche attestiert unserem Bankrechtsteam eine besondere Expertise im Rahmen der prozessrechtlichen Vertretung von Kreditinstituten und Emissionshäusern sowie in der strategischen Beratung und Vertretung bei Massenverfahren.
Die kartellrechtliche Beratung zählt zu den Schwerpunkten unserer anwaltlichen Tätigkeit. Dabei vertreten wir die Interessen deutscher und internationaler Unternehmen aller Branchen und Größen, z.B. im Rahmen von M&A-Transaktionen, bei Vertragsgestaltungen oder der Konzipierung und Umsetzung kartell- oder vergaberechtlicher Compliance-Programme. Außerdem unterstützen wir unsere Mandanten im Vergabe- und Beihilferecht. Über besondere Erfahrung verfügen wir bei der Vertretung der rechtlichen Interessen unserer Mandanten vor europäischen und nationalen Wettbewerbsbehörden und Gerichten in allen Verfahrensarten und Instanzen.
Wir begleiten – weltweit – den Vertrieb und Einkauf von Produkten und Dienstleistungen. Dies umfasst die Konzeption, (gerichtliche) Durchsetzung und Abwicklung von Vertriebssystemen, speziell im Hinblick auf Ausgleichsfragen und Wettbewerbsverbote. Unsere Mandanten profitieren von unserer versicherungsrechtlichen Expertise genauso wie von unserer Erfahrung im Umgang mit Produkthaftung und -rückrufen. Wir beraten v. a. in den Bereichen Automotive, Lebensmittel, Pharma-, Freizeit- und Luxusgüter sowie Medizin-, Sicherheits- und Industrieprodukte, Möbel, Entsorgungs- und Facility Management, Werbung und Finanzprodukte. Eine besondere Stärke liegt im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr, hier bieten wir über unser internationales Kanzleinetzwerk multinationale Lösungen aus einer Hand.
Unsere große Expertise in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts setzen wir dazu ein, wirtschaftliche Krisen bei unseren Mandanten möglichst frühzeitig zu erkennen und dann die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen. Hierbei unterstützen wir unsere Mandanten sowohl bei der vorinsolvenzlichen Sanierung, z.B. nach dem StaRUG, aber auch bei der Vorbereitung und Durchführung eines Insolvenzverfahrens. Zu jedem Zeitpunkt der Sanierung ziehen wir unsere internen Experten, aber auch renommierte Kooperationspartner aus dem Bereich der Insolvenzverwaltung hinzu, um so eine bestmögliche Beratung in dieser schwierigen Situation zu gewährleisten.
Unternehmergeist und Innovationskraft brauchen Freiräume. Dies gilt nicht nur für Medienschaffende aus den Bereichen des Film-, Rundfunk-, Presse- und Verlagswesens, sondern auch für die Vertriebs- und Marketingfachleute von Handwerk und Industrie. Doch bei der Beschaffung und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen über moderne IT- und Telekommunikationsmittel, werden der Kreativität durch das Urheberrecht und medienpolitische Ordnungsvorschriften vielfach Grenzen gesetzt. Das verlangt nach einer speziellen Expertise und profunder Erfahrung. Diese haben wir in einem besonderen Kompetenzteam mit Spezialisten und Fachanwälten gebündelt.
In der Beratung und Vertretung von Mandanten im Bereich von Großbauprojekten und Industrieanlagen verfügen wir über jahrzehntelange Erfahrung. Dazu gehören auch die anwaltliche Betreuung von Unternehmen bei Konsortial- und Joint-Venture-Projekten im Ausland sowie die Betreuung von Architekten und Ingenieuren bei nationalen und internationalen Projekten. Weitere wichtige Bestandteile unserer anwaltlichen Beratung sind das Immobilienrecht sowie das gewerbliche Miet- und Pachtrecht.