Kartellschadensersatz im Fokus – EuGH urteilt zu Grenzen des kollektiven Rechtsschutzes
24.03.25
Heute erscheint die neue Ausgabe von Der Betrieb mit einem Fachbeitrag von Prof. Dr. Ulrich Schnelle und Julian Munder aus dem Kartellrechtsteam von Haver & Mailänder. Thema ist ein aktuelles Urteil des EuGH, das weit über den konkreten Fall (Rundholz) hinausreicht.
Die entscheidende Frage lautet: Welche Möglichkeiten bietet das deutsche Recht, um kartellgeschädigte Unternehmen gebündelt zu vertreten – z. B. durch ein sogenanntes Klagevehikel, einen spezialisierten Dienstleister oder ein Modell, das an eine Sammelklage erinnert?
Viele dieser Anbieter sind kostengünstiger, effizienter und setzen auf digitale Prozesse. Doch gerade im Bereich Kartellschadensersatz stoßen sie an rechtliche Grenzen – etwa, weil sie bei Landgerichten Anwälte beauftragen müssen und die klassische Inkassoerlaubnis dafür nicht ausreicht.
Der Artikel beleuchtet, wie der EuGH die Rolle solcher Modelle bewertet und welche praktischen Konsequenzen sich daraus für geschädigte Unternehmen ergeben – insbesondere, wenn es darum geht, sich nicht allein, sondern strukturiert und ressourcenschonend gegen Kartellverstöße zu wehren.
Für Unternehmen mit potenziellen Kartellschäden stellt sich jetzt mehr denn je die Frage: Wie setze ich meine Ansprüche effektiv durch – und mit wem?
Drittstaatenbieter ohne Recht auf Teilnahme an EU-Vergaben
14.03.25
Der Beschaffungsmarkt öffentlicher Auftraggeber in den EU-Mitgliedstaaten ist für Bieter aus Drittstaaten gerade im Bereich der kritischen Infrastruktur wie z.B. Eisenbahnnetz und rollendes Material interessant. Der EuGH hat in einem Urteil „Kolin“ vom 22.10.2024 am Beispiel eines Bieters aus der Türkei jeder Gleichsetzung von Drittstaatenbietern mit Unternehmen aus der EU eine klare Absage erteilt. Im Urteil „CRRC Qingdao Sifang“ vom 13.03.2025 bestätigt der EuGH diesen Schutz in der EU ansässiger Unternehmen. „Die Beteiligung von Unternehmen aus Drittstaaten an Vergabeverfahren“ ist Gegenstand des aktuellen Beitrags von Dr. Alexander Hübner in Heft 2 der Zeitschrift für das gesamte Vergaberecht (VergabeR 2025, 113).
Drei Fragen an unsere Referendarin Marie Grosser
12.03.25
WELCHES ZIEL VERFOLGST DU WÄHREND DEINER REFERENDARZEIT?
Ich möchte möglichst viele (echte) Einblicke in verschiedene Berufsmodelle und Kanzleien bekommen, um später die richtige Berufswahl treffen zu können.
WELCHER RECHTSBEREICH WECKT DEIN BESONDERES INTERESSE?
Während des Studiums habe ich mich besonders für das Gesellschaftsrecht interessiert, im Referendariat kam dann relativ zu Beginn das Erbrecht hinzu und schließlich das Familienrecht. Dabei finde ich vor allem die ganzheitliche Beratung in diesen Bereichen mit all seinen Schnittstellen spannend, weil dabei die gegenseitigen Auswirkungen zu überblicken sind, was es herausfordernd, aber eben auch interessant macht.
WARUM EINE WAHLSTATION BEI HAVER & MAILÄNDER?
Haver & Mailänder ist mir bereits durch eine Veranstaltung im Studium positiv aufgefallen. Als mittelständische Kanzlei mit ausgezeichnetem Ruf verspreche ich mir hier anspruchsvolle und professionelle Arbeit bei gleichzeitiger Flexibilität und gutem Arbeitsklima.
M&A-TRANSAKTIONEN UND "KILLER ACQUISITIONS": Neue Unsicherheiten für Fusionen im Innovationsbereich
11.03.25
M&A-TRANSAKTIONEN UND "KILLER ACQUISITIONS": Neue Unsicherheiten für Fusionen im Innovationsbereich
In der Regel orientiert sich die Fusionskontrolle in der EU und in Deutschland an Umsatzschwellenwerten, was Rechtssicherheit über Anmeldeerfordernisse schafft. Doch neue Entwicklungen sorgen für Unsicherheit.
Die Autoren Dr. Ulrich Schnelle und Julian Munder unseres Kartellrechts-Team betonen, dass in bestimmten Fällen wettbewerbspolitische und innovationspolitische Aspekte über die Umsatzgrenzen hinausgehen.
Der Präzedenzfall Illumina/Grail zeigte, dass die EU-Kommission auch bei Transaktionen, die unter den üblichen Umsatzschwellen liegen, eine genauere Prüfung vornahm und diese im Falle einer Gefährdung des Wettbewerbs in einem wichtigen Innovationsbereich wie der Krebsforschung und medizinischen Produkten untersagt hat.
Der EuGH hat diese Praxis beendet. Damit ist das eigentliche Thema, dass sogenannte "Killer Acquisitions", bei denen innovative Wettbewerber übernommen werden, die Marktverhältnisse stark beeinflussen können, strenger überprüft werden müssen, nicht beendet. Der EuGH und einige Länder gehen andere Wege, um ihr Ziel jedenfalls teilweise zu erreichen.
Was bedeutet das für Unternehmen, die M&A-Transaktionen planen? Wir beraten Sie zur Risikoeinschätzung und behördlichen Akzeptanz Ihrer Fusionspläne in verschiedenen Ländern.
MAILÄNDER & ALTE: AUSZEICHNUNG IM BEREICH M&A: MID-CAP!
05.03.25
MAILÄNDER & ALTE: AUSZEICHNUNG IM BEREICH M&A: MID-CAP!
Wir freuen uns, dass Dr. Peter Mailänder und Dr. Timo Alte von Décideurs Fusions & Acquisitions (Leaders League & Ficade) in der Kategorie "Pratique Réputée" ausgezeichnet wurden! 🏆
Diese Anerkennung bestätigt unsere Expertise und unser Engagement für exzellente Beratung im Mid-Cap M&A-Bereich.
MAILÄNDER & ALTE – ein perfekter match für M&A!
Gemeinsam leidenschaftlich antreten, für das verlässlich Beste... Transaktionsergebnis.
Ein großes Dankeschön an unsere Mandanten, die unsere interdisziplinäre Expertise schätzen und uns ihr Vertrauen schenken!
THE LEGAL 500 DEUTSCHLAND 2025: ERNEUTE AUSZEICHNUNG FÜR HAVER & MAILÄNDER IM BEREICH VERGABERECHT!
21.02.25
THE LEGAL 500 DEUTSCHLAND 2025: ERNEUTE AUSZEICHNUNG FÜR HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte IM BEREICH VERGABERECHT!
Wir freuen uns sehr über die erneute Auszeichnung unseres Vergaberechtsteams um Dr. Alexander Hübner und Jeremy Ritter in The Legal 500 Deutschland!
Mit unserem sektoriellen Schwerpunkt auf Gesundheit, IT, Verteidigung und Infrastrukturen begleiten wir unsere Mandanten erfolgreich bei Vergabe- und Nachprüfungsverfahren – von Krankenhausneubauten über Arzneimittelverträge bis hin zu Glasfasernetzausbau und Digitalisierung.
Der Dank gilt vor allem unseren Mandanten, die von der fachlichen Exzellenz, dem persönlichen Engagement und der lösungsorientierten Beratung durch unser Vergaberechtsteam überzeugt sind:
🔹 „Das Team besticht durch den persönlichen Service mit herausragender Qualität in der Tiefe bei effizienter Verteilung von Aufgaben zwischen Partnern und den anderen Teammitgliedern.“
🔹 „Alexander Hübner ist ein umfassend kompetenter Jurist und Experte im Vergaberecht, mit dem man einfach gern zusammenarbeitet.“
🔹 „Man merkt, dass der Umgang menschlich ist und dies wird auch dem Mandanten gegenüber gelebt.“
🔹 „Alexander Hübner und Jeremy Ritter: Die Begründungen sind fundiert und recherchiert, die Verhandlungen werden dem Wunsch des Mandanten nach geführt, aber es wird auch nach einem Kompromiss gesucht, damit die Vertragspartner weiterhin miteinander arbeiten. Wir fühlen uns sehr gut aufgehoben und empfehlen die beiden.“
🔹 „Hochgradig flexibles und motiviertes Team.“
Diese Auszeichnung ist für uns Ansporn und Bestätigung zugleich. Wir danken unseren Mandanten für ihr Vertrauen und sind gerne weiterhin mit Leidenschaft und Fachwissen für Sie da!
HAVER & MAILÄNDER – Verlässlich seit 1965
CHAMBERS AND PARTNERS 2025: AUSZEICHNUNG FÜR HAVER & MAILÄNDER IN DER SCHIEDSGERICHTSBARKEIT
19.02.25
CHAMBERS AND PARTNERS 2025: AUSZEICHNUNG FÜR HAVER & MAILÄNDER IN DER SCHIEDSGERICHTSBARKEIT
Wir freuen uns, dass Dr. Roland Kläger von Chambers and Partners 2025 als Schiedsrichter empfohlen wird! Die Auszeichnung unterstreicht seine große Expertise und jahrelange Erfahrung als Schiedsrichter.
Außerdem ist unser früherer Partner und derzeitiger Of Counsel Dr. Klaus- A. Gerstenmaier als einziger Schiedsrichter Deutschlands in der Kategorie „SENIOR STATESPERSON“ ausgezeichnet worden – eine herausragende Anerkennung!
Hier zeigt sich: Die Schiedsrichtertradition bei HAVER & MAILÄNDER wird verlässlich in die nächste Generation getragen – ein Ausdruck unserer nachhaltigen Kompetenz.
Herzlichen Glückwunsch an unsere ausgezeichneten Kollegen und das gesamte Team! 🎉
PRE-MOOT BEI HAVER & MAILÄNDER – „TEAMING, PLEADING, WINNING“
11.02.25
PRE-MOOT BEI HAVER & MAILÄNDER – „TEAMING, PLEADING, WINNING“
Vier Teams, vier Universitäten, ein Ziel: Erfolg bei den Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot Wettbewerben in Hong Kong und Wien.
In unserer Kanzlei stellten sich die Studierenden der Teams aus Freiburg, Heidelberg, Mannheim und Tübingen einer intensiven Probeverhandlung, um ihre Argumentationsstärke im internationalen Schiedsverfahren zu schärfen.
Dr. Roland Kläger, Co-Leiter unserer Schiedspraxis: „Der Vis Moot bietet jungen Juristen eine unschätzbare Chance, sich in Schiedsgerichtsbarkeit und internationalem Handelsrecht zu beweisen. HAVER & MAILÄNDER unterstützt deshalb jährlich die Teams aus Baden-Württemberg.“
Herzlichen Glückwunsch an alle Teilnehmer – beeindruckende Leistung! Viel Erfolg für Eure weitere MootCourt Journey! 🏆🌍
Ein Dankeschön auch an unsere H&M-Arbitrators: Elisabeth S. Wyrembek, Jeremy Ritter, Mike Kraiss, Julian Munder, Anastasiia Popravko.