02.10.20

Kartellrecht – Mammutverfahren nach 15 Jahren erfolgreich abgeschlossen

Einer der aufwendigsten Kartellbußgeldprozesse Deutschlands mit mehr als 130 Verhandlungstagen fand am 02.10.2020 sein Ende. Das Flüssiggaskartell-Verfahren – auch gegen eine unserer Mandantinnen – hat Rechtsgeschichte geschrieben, sowohl wegen der langen Dauer als auch wegen der deutlichen Erhöhung der Bußgelder durch den 4. Kartellsenat des OLG Düsseldorf gegenüber den Bußgeldbescheiden auf insgesamt 244 Millionen Euro für alle Betroffenen und Nebenbetroffenen. Wesentliche Verfahrensphasen waren das Bußgeldverfahren (2005 bis 2010), das Einspruchsverfahren vor dem 4. Kartellsenat des OLG Düsseldorf (2010 bis 2013), das Rechtsbeschwerdeverfahren beim BGH (2013 bis 2019 mit Rückverweisung an den 6. Kartellsenat in Düsseldorf nach Aufhebung der Feststellungen und des Ausspruchs zur Bußgeldhöhe) und das Verfahren vor dem 6. Kartellsenat des OLG Düsseldorf von 2019 bis jetzt. Für unsere Mandantin konnte das Bußgeld gegenüber dem Betrag, den der 4. Kartelsenat verhängt hatte, auf ein Neuntel reduziert werden. Vertreten wurde die Friedrich Scharr-Gruppe vom Kartellrechtler Prof. Dr. Ulrich Schnelle mit Unterstützung von Dr. Timo Alte, Dr. Christian Aufdermauer und Elisabeth S. Wyrembek sowie weiteren Kollegen.

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